Die Erderwärmung steht in direktem Zusammenhang mit der Konzentration (den kumulativen Emissionen) von Treibhausgas (THG) in der Erdatmosphäre. Daher macht die Einhaltung des im Pariser Klimaabkommen verabredeten 1,5°C-Ziels eine Reduzierung der THG-Emissionen auf “Netto-Null” notwendig, was die Herstellung eines Gleichgewichts zwischen unvermeidbaren Emissionen und deren Senken (z.B. die Bindung von CO₂ in Wäldern) bedeutet.
Deutschland hat sich entsprechend zum Ziel gesetzt, in 2045 klimaneutral zu sein. Weil fast 90% der THG-Emissionen Deutschlands CO₂-Emissionen und die übrigen 10% - zumeist Methan (CH4) und Lachgas (N₂O) aus der Landwirtschaft - besonders schwer zu vermeiden sind, muss bereits einige Jahre vor der Klimaneutralität die CO₂-Neutralität erreicht sein.
Kernstrategien zur Reduzierung der CO₂-Emissionen sind (1) die Dekarbonisierung des Stromsystems, (2) der effiziente Einsatz von Energie, (3) die Elektrifizierung der Endnutzung, und (4) die Umstellung auf CO₂-freier Brennstoffe.
Laut dem geänderten Klimaschutzgesetz (KSG 2021) ist bis 2030 bereits eine Reduktion der THG-Emissionen um mindestens 65% gegenüber 1990 notwendig, bis 2040 um 88%. In einzelnen Sektoren müssen zudem bis 2030 festgelegte Jahresemissionsmengen (“Sektorziele”) eingehalten werden; laut Beschluss des Koalitionsausschusses der Bundesregierung vom März 2023 ist allerdings eine Abkehr von den Sektorzielen und stattdessen eine Gesamtbetrachtung der Emissionen über alle Sektoren hinweg geplant.
In der Energiewirtschaft wurden bis 2020 die THG-Emissionen im Vergleich zu 1990 um 54% reduziert, im Gebäudesektor um 41%, in der Industrie um 37% und im Verkehrssektor nur um 11%. Für ein Erreichen der KSG-Ziele sind also weiterhin schnelle, starke und umfassende Reduktionen nötig, insbesondere in Sektoren mit bisher niedrigen Einsparungen.
Gesamte jährliche in Deutschland verursachte Treibhausgasemissionen; zum größten Teil sind das energiebedingte CO₂-Emissionen, die bei der Umwandlung von fossilen Energieträgern - vor allem in Strom und Wärme - und bei der stofflichen Nutzung in industriellen Prozessen entstehen.
Der überwiegende Teil der Treibhausgasemissionen in Deutschland sind CO₂-Emissionen, wovon der größte Teil bei der Umwandlung fossiler Energieträger in elektrische oder thermische Energie (Strom oder Wärme) und in industriellen Prozessen freigesetzt wird (zusammen 88% der THG-Emissionen in 2020). Für knapp 35% dieser energie- und prozessbedingten CO₂-Emissionen ist in Deutschland die Energiewirtschaft verantwortlich, gefolgt von der Industrie und dem Verkehrssektor mit jeweils über 20%, den privaten Haushalten (15%), dem Gewerbe (5%) und der Landwirtschaft (1%) (in 2020; UBA 2023).
Jährliche THG-Emissionen, die in der Energiewirtschaft etwa durch Umwandlung von Energieträgern in Strom und Wärme, aber auch durch die Förderung von Energieträgern oder die Herstellung von Kraftstoffen in Raffinerien entstehen.
Die THG-Emissionen der Energiewirtschaft sind stark von der fossilen Stromerzeugung dominiert, außerdem von der Wärmeerzeugung und der Kraftstoffherstellung in Raffinerien. Aufgrund des steigenden CO₂-Preises im europäischen Emissionshandel und dem (teils) daraus folgenden Rückgang der Kohleverstromung sind in 2015-20 auch die Emissionen deutlich gesunken. In 2020 haben dazu auch eine geringere Stromnachfrage als Folge der Corona-Pandemie und eine wetterbedingt höhere Stromerzeugung aus Windenergie beigetragen.
CO₂-Emissionen, die in der Energiewirtschaft bezogen auf die Netto-Stromerzeugung (abzüglich Eigenverbrauch der Kraftwerke) entstehen.
Klimaschutzszenarien zeigen übereinstimmend, dass Strom der Energieträger ist, der am schnellsten und am einfachsten dekarbonisiert werden kann. Dies zeigt sich anhand der CO₂-Intensität der Stromerzeugung: Diese sinkt in den Zielszenarien bereits bis zum Jahr 2030 auf 50-80 gCO₂/kWh, im Vergleich zu 330-370 gCO₂/kWh in den Jahren 2019-21.
Der Indikator enthält im Sinne der KSG-Bilanzierung jährliche THG-Emissionen nach dem Quellenprinzip, d.h. die Emissionen, die bei der direkten Verbrennung fossiler Brennstoffe wie Benzin, Diesel oder Kerosin entstehen. Emissionen während der Energieerzeugung und -bereitstellung sind nicht enthalten.
Bei den THG-Emissionen des Verkehrssektors handelt es sich zu 99% um CO₂-Emissionen (UBA, 2023). In den vergangenen drei Jahrzehnten haben sich die jährlichen sektoralen CO₂- Emissionen im Mittel nicht reduziert.
Der Indikator zeigt jährliche THG-Emissionen, die bei der direkten Verbrennung fossiler Brennstoffe wie Erdgas oder leichtem Heizöl in Wohn- und GHD-Gebäuden entstehen, um Heizwärme oder Warmwasser zu erzeugen. Emissionen des Bausektors, der Fernwärme- oder der Stromerzeugung sind nicht enthalten.
Das Bundesklimaschutzgesetz (KSG) legt jährlich zulässige Emissionsmengen für den Gebäudesektor fest. Sie sind damit ein wesentlicher Benchmark für die Einordnung der Transformation des Sektors. CO₂-Emissionen machen im Gebäudesektor den Hauptteil der THG-Emissionen aus. Gegenüber dem Jahr 2015 haben sich die Emissionen bis zum Jahr 2021 um rund 7% reduziert.
Der Indikator bezieht die CO₂-Emissionen des Gebäudesektors, die bei der direkten Verbrennung fossiler Brennstoffe wie Erdgas oder leichtem Heizöl in Wohngebäuden zur Erzeugung von Heizwärme oder Warmwasser entstehen, auf die gesamte Wohnfläche in Deutschland.
Die flächenspezifischen CO₂-Emissionen der Wohngebäude zeigen in den letzten Jahren keinen eindeutigen Trend. Nach einer Reduktion in den Jahren 2015-2018 war in den Jahren 2019 und 2020 ein deutlicher Anstieg zu beobachten, gefolgt von einem erneuten, deutlichen Rückgang in 2021 und 2022.
Jährliche THG-Emissionen des Industriesektors, die aus der Nutzung fossiler Energieträger und in chemischen Prozessen der Materialverarbeitung entstehen. Nicht enthalten sind Strom- und Fernwärmeerzeugung (siehe Umwandlungssektor).
Dies ist der Hauptindikator für die Zielerreichung des Sektors. Er bedient die europäischen und internationalen Berichtspflichten, auch das Sektorziel der Bundesregierung bezieht sich darauf. Für eine gelungene Transformation und die Erreichung der Klimaziele ist neben dem Zwischenziel 2030 eine beinahe vollständige Vermeidung der THG-Emissionen bis 2045 notwendig (etwa -95% gegenüber 1990 bzw. etwa -92% gegenüber 2015).
Dieser Indikator setzt die jährlichen CO₂-Emissionen des Industriesektors in Bezug zur Gesamtwirtschaft, ausgedrückt im Bruttoinlandsprodukt. Er zeigt damit die Emissionsintensität des Sektors.
Die Angabe der spezifischen CO₂-Emissionsintensität bereinigt die CO₂-Emissionen der Industrie um Wachstumseffekte. Für die Erreichung der Klimaziele ist unabhängig vom wirtschaftlichen Wachstum eine starke Emissionsminderung notwendig.